Manche Menschen haben eine gewisse Zeigefreudigkeit. Dabei geht es aber nicht um ihr Hab und Gut, sondern um sich selbst. Doch sich vor anderen zu entblößen kann rechtliche Konsequenzen haben. Wie kann man aber die Vorliebe für Exhibitionismus legal ausleben?
Begriffserklärung
Exhibitionismus bezeichnet die Entblößung von – im Alltag in der Regel verdeckten – Geschlechtsorganen oder den Vollzug von sexuellen Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Die Handlung soll die Aufmerksamkeit umstehender bzw. zuschauender Personen wecken und entsprechende Reaktionen auslösen
Quelle: Wikipedia
Exhibitionismus ist sowohl unter ICD-10 bei „Störungen der Sexualpräferenz“ (F65.2) und unter ICD-11 bei „paraphilen Störungen“ (6D30) gelistet.
Diskriminierende Gesetze?
Unter § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) heißt es einleitend „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der diskriminierende Kern der Sache ist, dass sich der Paragraf nur auf Personen männlichen Geschlechts beschränkt und eine Person anderen Geschlechts nicht nach diesem Paragrafen strafbar gemacht werden kann. Begründet wird die Einschränkung dahingehend, dass exhibitionistische Handlungen bei Frauen eher der Seltenheit angehören und diese vorrangig bei Männern stattfinden. Frauen, diverse oder geschlechtslose Personen können bei exhibitionistischen Handlungen nach § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) strafbar gemacht werden.
Ausflug ins Tierreich
Die meisten Männer, welche exhibitionistisch veranlagt sind, werden für diese Vorliebe verurteilt. Das liegt allerdings an der Tatsache, dass Exhibitionismus ausschließlich in der Negativpresse landet, weil er nicht einvernehmlich stattgefunden hat. Von daher wäre eigentlich der nicht einvernehmliche „Sexualkontakt“ zu verurteilen und nicht der Exhibitionismus selbst. Dabei scheint diese Zeigefreudigkeit bei Männern einen natürlichen Ursprung zu haben. Schauen wir einmal ins Tierreich. Hier ein paar Beispiele für exhibitionistisches oder „sich zeigendes“ Verhalten im Tierreich:
- Balzverhalten & Zurschaustellung (Exhibitionismus als Werbung): Männchen präsentieren ihre Pracht, um Weibchen zu beeindrucken. Beispiele sind das Radschlagen des Pfaus, das bunte Gefieder von Paradiesvögeln oder das Präsentieren von Kot und Urin als Zeichen der Dominanz, um Weibchen anzulocken.
- Signalisierung von Fruchtbarkeit: Weibchen signalisieren ihre Paarungsbereitschaft oft durch sichtbare anatomische Veränderungen, wie etwa geschwollene, rötliche Genitalbereiche bei Schimpansen oder Pavianen, die für alle Männchen in der Gruppe deutlich sichtbar sind.
- Dominanzverhalten: Das Zeigen der Genitalien oder das Aufreiten (auch gleichgeschlechtlich) kann genutzt werden, um soziale Dominanz innerhalb einer Gruppe zu demonstrieren, ohne notwendigerweise eine Paarung zu beabsichtigen.
- Anatomische Besonderheiten: Einige Tierarten haben Genitalien, die explizit nach außen gerichtet sind und so „ausgestellt“ werden, um Stimulation zu ermöglichen, wie es etwa bei der Klitoris der Bonobos beobachtet wird. (Einige von euch werden vermutlich jetzt nach passenden Bildern im Internet suchen.)
- Keine sexuelle Paraphilie: Während Exhibitionismus beim Menschen oft als Störung (Paraphilie) betrachtet wird, ist das Zurschaustellen bei Tieren ein natürliches, biologisch funktionales Verhalten im Rahmen des Fortpflanzungsprozesses.
Aber wenn es im Tierreich so natürlich ist, warum ist es bei uns Menschen so verpönt? Das liegt an unserer Erziehung und der gesellschaftlichen Entwicklung. Hätten Menschen vor hunderten Jahren damit begonnen, mit nacktem Hintern durch die Welt zu laufen, dann wäre es heute vermutlich vollkommen normal. So entspricht heutzutage der im Intimbereich bekleidete Mensch in der Öffentlichkeit der Norm.
Hier ein kleiner Exkurs:
Es gibt da einen Begriff, jemandem den nackten Hintern zu zeigen – Mooning. Der Begriff leitet sich vom englischen „to moon“ (jemanden den nackten Hintern zeigen) ab. Mooning bezeichnet, jemandem seinen nackten Hintern zu zeigen, um Protest, Hohn oder Geringschätzung auszudrücken, um zu provozieren, zu schockieren oder aus Spaß. (Quelle: Wikipedia)
Es muss also nicht immer ein sexueller Kontext sein, wenn man sich entblößt.
Legale Möglichkeiten
Exhibitionismus ist weiter verbreitet, als man denkt. Die Ausprägungen sind hier vielfältig. Der eine hat ggf. eine sexuelle Erregung, wenn er sein Geschlechtsteil vor anderen entblößt, andere gehen eher sorglich mit ihrer Nacktheit um und denken sich dabei nichts weiter, wenn sie von anderen nackt gesehen werden. Wobei wir betonen möchten, dass nicht jeder Nudist auch gleich ein Exhibitionist ist. Dennoch suchen Exhibitionisten immer wieder legale Möglichkeiten, um diese Vorliebe ausleben zu können. Wir möchten euch eine Auswahl davon auflisten:
- FKK-Bereiche (Freikörperkultur): An ausgewiesenen FKK-Stränden, in Saunen oder FKK-Campingplätzen ist Nacktheit sozial anerkannt und rechtlich unbedenklich, solange keine sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit vorgenommen werden.
- Fetisch-Clubs und Mottopartys: Es gibt Swingerclubs oder private Partys, die auf exhibitionistische Neigungen ausgelegt sind. Hier ist das „Sehen“ und „Gesehen-Werden“ Teil des Konzepts und alle Anwesenden sind einverstanden.
- Erotik-Plattformen und Online-Dating: Das Internet bietet Möglichkeiten, sich vor einer Webcam zu entblößen. Plattformen, die speziell für Erotik-Darsteller gedacht sind, ermöglichen dies legal. Übrigens ist das Übersenden eines „Dick-Pics“ (Penisbild) via Messenger oder E-Mail ebenfalls eine Form von Exhibitionismus. Wer von euch hat denn schon mal ein solches Genitalbild verschickt oder erhalten?
- Eigene vier Wände/Privatgrundstück: Das Nacktsein auf dem eigenen, nicht einsehbaren Grundstück ist legal. Auch das Zeigen vor dem Partner/der Partnerin (mit Einverständnis) ist privat erlaubt.
Noch ein Exkurs (im „erweiterten Kontext“ des Online-Datings):
Seit dem 1. September 2025 wird das ungefragte Versenden von Penisbildern („Dick-Pics“) in Österreich als Straftatbestand geahndet. Der sogenannte „Dick-Pic-Paragraf“ schützt vor sexueller Belästigung und umfasst elektronische Kommunikation wie Messengern (z.B. WhatsApp), Social Media oder E-Mail. Verstöße können Geldstrafen oder bis zu sechs Monate Haft nach sich ziehen. In Deutschland existiert kein spezifischer „Dick-Pic-Paragraf“, jedoch ist das Versenden oft als Verbreitung pornografischer Inhalte nach § 184 StGB oder als Beleidigung nach § 185 StGB strafbar.
Gründe für Exhibitionismus
Wir haben mit einigen zeigefreudigen Personen gesprochen, was sie persönlich daran reizt, sich vor anderen zu entblößen. Zusammenfassend waren die Gründe meist ein gewisser Kick, erwischt zu werden oder sexuelle Erregung. Dabei kommt die Erregung nicht immer unmittelbar vom Entblößen selbst, sondern unter anderem von der Reaktion der Mitmenschen, vor denen man sich entblößt. Reaktionen können Freude, Scham, Ekel oder gar Schock sein. Dabei ist die Reaktion in gewisser Form eine unbekannte Komponente und somit kann für einen Exhibitionisten das Entblößen an sich sehr unterschiedliche Ergebnisse haben. Wird er dadurch erregt, dass die Mitmenschen schockiert sind, dann erregt es ihn umso mehr, wenn der Schock auch eintritt. Was er diesen Mitmenschen bei dieser nicht einvernehmlichen Praktik antut, das ist für ihn an dieser Stelle nicht relevant, da es aus seiner Sicht nur um seine eigene Befriedigung geht. Vermutlich ist das der Hauptgrund, warum diese Sexualpraktik in der Gesellschaft nicht nur nicht anerkannt, sondern in der Öffentlichkeit verboten ist und unter Strafe gestellt wird.
Ein Schmunzler am Rande: In zahlreichen Kulturen glaubte man früher daran, dass man mit dem Entblößen der Vulva Dämonen fernhalten könnte. So bezeichnet man das Entblößen der Genitalien, um Lachen auszulösen, als „Anasyrma“ und die Abwehr von Dämonen in diesem Kontext als „apotropäische Handlung„. Doch heute wehren die meisten keinen Dämonen ab, sondern der Dämon liegt auf der anderen Betthälfte. Und wenn wir gerade beim Schmunzeln sind: Exhibitionismus kann tatsächlich auch Lachen hervorrufen, wenn wir zum Beispiel an sogenannte „Flitzer“ in Sportstadien denken. Wobei diese gefühlt stark nachgelassen haben oder einfach nicht mehr darüber berichtet wird.
BDSM-Hintergrund
Im BDSM-Bereich gibt es auch diverse Praktiken über einen erzwungenen Exhibitionismus. Überwiegend passiert das in der Form, dass eine devote Person bewusst vor anderen (dominanten) Personen nackt vorgeführt wird. Teilweise wird auch von Mutproben oder anderen Formen der erzwungenen Entblößung berichtet. Eine uns sehr gängige Variante ist das Einfordern von Genitalbildern in Form von Beweisbildern. Mehrheitlich tritt dies in Zusammenhang mit der verschlossenen Keuschhaltung von devoten Spielpartnern auf. Hier werden sogenannte „Cage Checks“ eingefordert. Eine im Keuschheitsgürtel verschlossene Person hat somit auf Anforderung die Hosen (auch in der Öffentlichkeit) herunterzulassen und seinen verschlossenen Genitalbereich abzulichten und diesen Bildbeweis an den dominanten Partner (Keyholder) zu übermitteln. In gewisser Form ein „Dick-Pic“, wenn auch in einer sicher verschlossenen Variante. Ein „Cage Check“ im Supermarkt könnte somit strafrechtliche Konsequenzen haben, da dies als Exhibitionismus gewertet werden könnte.
Anmerkung eines Lesers
„Vor anderen Personen unbekleidet zu sein ist für mich spannend. Ich besuchte eines Abends einen FKK-Abend im Swingerclub. Da bemerkte ich, dass es kein großer Kick ist, wenn alle nackt sind. Für mich ist es spannender, wenn ich der einzige Nackte bin.
Wichtig ist aber zu erwähnen, dass ich das nur im Konsens mag und auslebe. Wenn mein Gegenüber sich dabei unwohl fühlt, würde ich es nicht tun. Ich will niemanden belästigen. Dass es diese Art von harmlosem Exhibitionismus gibt, bekommt meiner Meinung nach zu wenig (positive) Aufmerksamkeit.
Im Rahmen von BDSM- oder Fetischsession bestehe ich auch auf meine komplette Nacktheit. Dieses Machtgefälle zwischen mir als nacktem Sub und dem bekleideten aktiven Part reizt mich sehr.“
Fazit
Exhibitionismus wird in unserer Gesellschaft vermutlich auch in der Zukunft nicht anerkannt werden. Das Ausleben dieser Vorliebe oder dieses „Triebs“ ist ausschließlich im privaten Bereich oder in davor vorgesehene Fetisch-Locations möglich und erlaubt. Ansonsten bitten wir euch (auch schon im eigenen Interesse in Form einer abzuwendenden Strafverfolgung) diese Praktik in der Öffentlichkeit zu unterlassen.
