In der Europäischen Union werden durch gemeinsame Richtlinien wichtige Gesetzesgrundlagen für die Mitgliedsstaaten beschlossen. Erstmals seit Gründung der EU treten wichtige Richtlinien in Kraft, die den Bereich BDSM betreffen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Brüssel: Zum heutigen 1. April 2025 tritt die neue Richtlinie 2025/247/EU in Kraft. Mitgliedsstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 1. August 2025 umzusetzen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht von einem Meilenstein in Bezug auf Menschenrechte und Lebensqualität in der Europäischen Union. Einige BDSM-Verbände laufen allerdings Sturm dagegen, da sie eine Einschränkung im Bereich der sexuellen Vielfalt fürchten und haben europaweit Demonstrationen angekündigt.
Geschützter Geschlechtsverkehr
Wie bereits in § 32 ProstSchG in Deutschland geregelt, schreibt die neue EU-Richtlinie innerhalb jeder BDSM-Session die Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr vor. Dies betrifft nicht nur den vaginalen und analen Geschlechtsverkehr, sondern auch den oralen Geschlechtsverkehr. Gummifetischisten werden hier ihre Freunde haben. Fetische wie „Breeding“ (sexuelle Erregung schwanger zu werden) und „Pozzen“ (absichtliche Serokonversion HIV-negativer Personen durch kondomlosen Sex mit HIV-positiven Personen) sind damit faktisch in der EU verboten. Selbst verheiratete Paare sind verpflichtet, auf den geschützten Geschlechtsverkehr während einer Session auszuweichen. Eine natürliche Fortpflanzung ist somit nur noch außerhalb von BDSM-Sessions zulässig.
Einheitliches Safeword
Das Vereinbaren eines individuellen Safewords ist dank der EU-Richtlinie nicht mehr erforderlich. Hier einigte man sich auf das Wort „Stopp“ (im Englischen „stop“). Sofern die unterwürfige Person geknebelt ist und nicht in der Lage ist das Safeword auszusprechen, ist der Morsecode von „SOS“ zu verwenden. Dieser lautet dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz (▄ ▄ ▄ ▄▄▄ ▄▄▄ ▄▄▄ ▄ ▄ ▄). Der SOS-Code ist dann entweder mit Hand oder Fuß zu klopfen oder alternativ durch den Knebel zu summen. Andere Safewörter sind in Zusammenhang mit BDSM nicht mehr zulässig. Sofern es zwischen den Parteien einen Sklavenvertrag (oder Einverständniserklärung zur BDSM-Session) gibt, müssen diese nicht zwingend angepasst werden. Die darauf vereinbarten Safewords sind allerdings obsolet.
Keuschheitsgürtel als anerkannter „Intimschmuck“
Das Reisen innerhalb der EU wird deutlich vereinfacht. War es zuvor gerade bei Flugreisen für Träger von Keuschheitsgürteln eine Herausforderung die Sicherheitskontrolle zu durchlaufen, so werden Keuschheitsgürtel nun mit Intimschmuck gleichgesetzt. Dabei ist es irrelevant, ob es sich bei Männern um Keuschheitsschellen oder geschlechtsunabhängig um Vollkeuschheitsgürtel handelt. Da Keuschlinge im Normalfall nicht über die Schlüssel zum Ablegen des KGs verfügen und somit diese nicht ablegen können, wird die EU-Richtlinie den Prozess an der Sicherheitskontrolle stark vereinfachen. Ähnlich wie den Implantationsausweis attestiert ein Keuschheitsgürtelausweis in Zukunft diesen „besonderen Intimschmuck“. Diesen Ausweis kann man auf der Website der EU in Kürze kostenfrei beantragen und ist auf Reisen mitzuführen. Die EU steht bereits in Verhandlungen mit Nicht-EU-Staaten, damit in Zukunft dieser Ausweis international anerkannt werden könnte. Aktuell wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der politischen Situation von Reisen mit Keuschheitsgürtel zum Beispiel in die USA dringend abgeraten wird. Es könnte unter der republikanischen Regierung von Donald Trump bei der Einreise in die USA sonst eine Verhaftung drohen.
In der Richtlinie werden auch weitere abschließbare Schmuckstücke, unabhängig von Keuschheitsgürteln, erwähnt. So können auch abgeschlossene Hals-, Hand- oder Fußfesseln jetzt problemlos auf Reisen getragen werden. Einzige Voraussetzung bei Flugreisen ist es, dass die Verbindungsketten zwischen den jeweiligen Fesseln für die Dauer der Reise entfernt werden. Handschellen sind somit während einer Flugreise nicht gestattet. Einzelne Handfesseln pro Handgelenk ohne Verbindungskette sind zulässig. Grund für die Einschränkung auf Flugreisen ist zum Beispiel das Anlegen des Sicherheitsgurts, einer Rettungsweste oder Sauerstoffmaske. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Abweichend zum Keuschheitsgürtelausweis ist bei anderen Fesseln keine Nachweispflicht erforderlich, da die Fesseln sichtbar getragen werden können.
Handschellen mit Arretierung
Um Spielpartner innerhalb einer BDSM-Session zu schützen, wird der Vertrieb und die Verwendung von Handschellen ohne Arretierung verboten. Künftig müssen Handschellen, welche im Zuge von BDSM zum Einsatz kommen, über eine Arretierung verfügen. Handschellen, welche sich im polizeilichen Einsatz befinden, verfügen bereits über eine entsprechende Norm. Man geht derzeit davon aus, dass mit Einführung der EU-Richtlinie auch das Strafvollzugsgesetz (zum Beispiel § 90 StVollzG) eine entsprechende Ergänzung erhält. Über eine einheitliche optische Kennzeichnung entsprechender Handschellen wird derzeit noch in der EU diskutiert. Ab dem 1. August 2025 dürfen nur noch Handschellen mit entsprechender Arretierung und Kennzeichnung in der EU verkauft werden. Handschellenhersteller wie „CLEJUSO – Clemen & Jung e.k“ aus Solingen äußerten sich positiv und erwarten ab Sommer eine höhere Nachfrage im Privatkundensegment.
Rehabilitierung durch Reform des ICD-Codes
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) soll im Zuge der EU-Richtlinie grundlegend reformiert werden. So soll der ICD-Code „F65: Störungen der Sexualpräferenz“ abgeschafft werden und durch eine deutlich abgeschwächte Variante ersetzt werden. Somit gelten in der EU Fetischismus und Sadomasochismus nicht mehr als Störung der Sexualpräferenz. Einige WHO-Mitgliedsstaaten außerhalb der EU haben hier bereits Einspruch eingelegt. Die EU hofft nun auf die Zustimmung der USA, die (noch) einer der größten Geldgeber der WHO ist.
Erste-Hilfe-Kurs
Jeder, der bereits einen Führerschein gemacht hat, kennt den Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, welcher eine Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinprüfung ist. Ein ähnlicher Grundkurs wird mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie für alle BDSM-Praktizierenden verpflichtend. Bei Privatleuten ist dieser Kurs nur einmalig erforderlich. Personen mit regelmäßig wechselnden Spielpartner oder Personen, die BDSM gewerblich betreiben, müssen jährlich einen Auffrischungskurs besuchen.
Bonpflicht bei BDSM-Dienstleistungen
Seit Inkrafttreten der Belegausgabepflicht im Jahre 2020 gab es gerade im Einzelhandel oft Diskussionen über die Sinnhaftigkeit und den dadurch verursachten (vermeidbaren) Mülls. Diese umgangssprachliche „Bonpflicht“ wird nun auf den Bereich der Dienstleistungen in der Sex- und BDSM-Szene ausgeweitet. Kunden in Bordellen und Dominastudios erhalten für die dort erbrachten Dienstleistungen einen Beleg. Um den Papiermüll zu reduzieren, ist die Übermittlung in digitaler Form zulässig. Privatpersonen sind von der Bonpflicht ausgenommen.
Fazit und Blick zu den Nachbarn
Das waren die wesentlichen Inhalte aus der EU-Richtlinie. Die Richtlinie enthält noch deutlich mehr, aber die Punkte sind teils selbsterklärend und werden von BDSM-Liebhabern bereits gelebt, weshalb wir nur auf die „großen“ Änderungen im Detail eingegangen ist. Sobald uns die ausformulierte Richtlinie und auch die gesetzlichen Änderungen in Deutschland bekannt sind, werden wir euch diese hier verlinken. Und auch wenn die Richtlinie „nur“ in der EU derzeit gilt, haben benachbarte Nicht-EU-Staaten (z.B. die Schweiz oder UK) angekündigt, wesentliche Grundzüge aus dieser umfassenden Richtlinie ebenfalls zu übernehmen.
Eure Meinung
Wie ist eure Meinung zu dem Thema. Findet ihr es gut, dass es in Zukunft einheitliche Regelungen in Bezug auf BDSM gibt oder seht ihr hier eine Einschränkung in eurer Freiheit? Schreibt uns gern einen Kommentar oder Nachricht. Wir freuen uns auf eure Zusendungen.
Nachtrag 02.04.2025
Wie bereits von einigen Lesern vermutet, ist dieser Beitrag frei erfunden. Wir hoffen sehr, dass der eine oder andere „Schmunzler“ dabei war. Oder anders gefragt: Hättet ihr euch vielleicht über eine solche EU-Richtlinie gefreut?
Aber jetzt erst einmal in diesem Sinne: April April!


Ich habe mir zeitnah die genannte EU Richtlinie 2025/274/EU durchgelesen, diese besagt u.a. das Warnschutz Sklavenkleidung nur in Farbthemen Gelb und Orange mit sichtbarer Reflektion vom Sklaven zu tragen ist, in Verbindung mit einem Septum Nasen Piercing und einer Militär Kurzhaar Kopfhaarfrisur, außerdem sind BDSM Sklaven grundsätzlich mit einer eindeutigen Sklaven Tätowierung zu kennzeichnen!
Gute Idee, das bauen wir in unserer nächsten EU-Richtlinie gleich mit ein.
Ich liebe den 01.April 🤣