Sklavenvertrag

Vertraglich festgelegtes Vertrauen

Ihr seid bereit, sitzt eurem Spielpartner für die anstehende Session gegenüber. Ihr seid aufgeregt, genießt das leichte Kribbeln in Erwartung, was jetzt passiert. Ihr wollt nicht länger warten, wünscht euch, dass es endlich los geht.

Aber zack … statt ein paar Lederfesseln und Ketten bekommt ihr ein Blatt Papier und einen Stift vor die Nase gesetzt. „Was soll das?“ fragt ihr euch und schaut euren gegenüber etwas skeptisch an. Ein kurzer Blick auf das Papier offenbart, um was es geht: „Sklavenvertrag“.

Also wozu soll das gut sein und braucht es so etwas überhaupt? Allen, die jetzt sagen „Hey, das ist doch tiptop! Beide unterschreiben so etwas und schon kann nichts mehr passieren, was der jeweils andere nicht will.“ sei der Zahn an der Stelle aber gleich wieder gezogen. Nur weil man das Wort „Vertrag“ irgendwo drüber schreibt, macht es das, was darauf folgt, nicht automatisch und unter allen Umständen zu etwas rechtlich bindendem. Unser Beispiel des Sklavenvertrags hat, zumindest in Deutschland, niemals eine rechtliche bindende Wirkung. § 138 BGB erklärt in Absatz 1 jedes Rechtsgeschäft, also u.a. einen Vertragsabschluss, für nichtig, sofern es gegen die guten Sitten verstößt. Dass die vertragliche Versklavung eines Menschen dieses Kriterium in der Welt der „normalen“ Menschen erfüllt, sollte an dieser Stelle unstrittig sein. Ihr werdet also euren Sklaven oder auch Master nicht vor Gericht zerren können, wenn er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Nach dieser Ernüchterung bleibt allerdings immer noch die Frage nach dem Zweck eines solchen Vertrags. Am Ende kann er nicht mehr als ein Symbol für beide (oder alle) Spielpartner sein. Aber die meisten, die sich schon ein wenig näher mit den Themen dieses Blogs beschäftigt haben, kennen die Bedeutung und die Macht von Symbolen, wenn es um das Spielen geht. Aber der Reihe nach.

Was ist nun also die Motivation des devoten Partners für so einen Vertrag? Auf der einen Seite kann er seine Tabus festlegen, die der Dominante dann respektieren sollte. Zu wissen, dass der andere die eigenen Grenzen kennt und auch dafür unterschrieben hat, sie nicht zu verletzen, kann gerade bei neuen Spielpartnerschaften helfen, Vertrauen zum Dominanten zu fassen und sich fallen zu lassen. Für längerfristige Arrangements könnten hier auch „weiche“ Grenzen vereinbart werden, die möglicherweise irgendwann fallen, wenn beide ausreichend aufeinander eingespielt sind und genügend Vertrauen aufgebaut ist.

Es sind natürlich nicht nur Grenzen, sondern auch andere allgemeine Pflichten, die vom dominanten Partner erwartet werden können. Ein klassisches Beispiel ist hier, dass der Dominante darauf zu achten hat, dass dem Sklaven kein bleibender Schaden entsteht. Als zusätzliches „Sicherheitsfeature“ kann hier auch ein Safeword festgelegt werden und sinnvollerweise auch eine non-verbale Alternative, da ein Sklave natürlich nicht jederzeit Sprechen kann, ganz unabhängig davon ob er darf.

Abgesehen vom relativ „unromantischen“ Sicherheitsaspekt, kann so ein Vertrag, bzw. dessen Unterzeichnung, für den devoten Partner ein Initiationsritus sein. Es ist der Moment, in dem die Kontrolle an den Dominanten abgegeben wird, der Beginn der Versklavung sozusagen. Außerdem bindet sich der Sklave in diesem Moment auch psychisch an den Dominanten. Der Vertrag bildet somit eine Leine für den Geist.

Aber warum sollte nun der dominante Partner wollen, dass sein Sklave in spe einen Vertrag unterschreibt? Immerhin ist es doch die ureigene Aufgabe des Dominanten, seinen devoten Partner zu unterwerfen und ihn nach seinen Vorstellungen zu erziehen und zu formen, richtig? Klar, grundsätzlich stimmt das natürlich und er würde sicherlich auch sofort loslegen den Sklaven mit  Verhaltensregeln, Aufgaben, Verboten, Kleidungsvorschriften und dergleichen mehr vertraut zu machen. Ihm weiterhin zu erklären, was ihn erwartet, wenn er sich nicht daran hält, gehört ebenso dazu. Da kommt also schnell eine ganze Menge zusammen, was sich so ein Sklave merken muss. Es ist also durchaus sinnvoll dafür zu sorgen, dass er nochmal nachlesen kann, was es alles zu beachten gilt, bevor er sich eine Strafe einhandelt, an die er auch schon nicht mehr gedacht hat. Als Sklave kann man davon ausgehen, dass beim Spielen, genauso wie im echten Leben, der Grundsatz gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Für den Dominanten darf der Sicherheitsaspekt auch nicht zu kurz kommen. Auch dafür eignet sich der Vertrag. Er mag am Ende rechtlich nicht bindend sein, aber er ist dennoch eine schriftliche Fixierung dessen, was einvernehmlich mit dem Sklaven gemacht wird bzw. gemacht wurde und unter welchen Voraussetzungen. Insofern stellt der Sklavenvertrag eine etwas umfangreichere Form einer Einverständniserklärung dar, die schon an anderer Stelle behandelt wurde.

Aber nochmal weg von der sterilen Juristerei hin zu etwas mehr Magie. Natürlich kann der Vertragsabschluss für den dominanten Partner, ebenso wie für den Sklaven, ein intensives und emotionales Erlebnis sein. Zu sehen, wie der Sklave unterschreibt und damit in den eigenen Besitz übergeht, sich in die Hände des Dominanten begibt, sich ihm voll mit Körper und Seele anvertraut; das alles kann sehr intim sein.

P.S. Hierbei handelt es sich um einen Gastbeitrag von unserem lieben Freund und Doggy „Aspen“.

Veröffentlicht von

Dennis

Mentor und Berater im Bereich Fetisch und BDSM. Du möchtest dich über Fetisch und BDSM unterhalten? Kommt gern auf mich zu. Egal ob Einsteiger oder Profi, ich unterstütze dich gern!

2 Gedanken zu „Vertraglich festgelegtes Vertrauen“

  1. Schöner Artikel…ich hatte mit meinem Herrn auch keinen Vertrag aus diesem Grund…mein Herr wollte Ihn nicht, weil er eben juristisch keinen Bestand hätte, abgesehen davon dass Er immer Recht hat, ein großes Wissen…:-)
    Jedoch hatten wir Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, all dies…mir persönlich gab das eine große Sicherheit, zu wissen, dass Er alles kontrolliert, Er weiter über mich bestimmt, alles von mir bekäme wie es rechtmäßig auch war…der Wunsch ist nachvollziehbar…als sklave kenn ich die Gedanken, was es einem an Sicherheit und innere Ruhe geben kann…

    tasso

    1. Lieber Tasso, danke für deinen Kommentar.
      Der Sklavenvertrag ist tatsächlich etwas, was von beiden (Spiel-)Partnern gewünscht sein muss, denn so ein Vertrag ist ja nicht einseitig. Jeder Vetragspartner hat seine Rechte, aber auch seine Pflichten. Der Sklavenvertrag hat mehr die symbolische und auch emotionale Wirkung, leider aber keine rechtlichen und gerichtlichen Bestand.
      Bei einer Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht ist das was gänzlich anderes, wobei diese nicht im „normalen“ Alltag eingesetzt werden, sondern nur im Falle eines gesundheitlichen/medizinischen Notfalls zum Einsatz kommen. DAs würde jetzt hier aber zu weit führen.

      Wichtig ist natürlich die Frage an alle anderen Leser:
      Wer hat denn bereits einen solchen Vertrag?
      Wer würde gern einen solchen Vertrag haben wollen?
      Und was sollte eurer Meinung darin stehen?

      Schreibt uns gern auch eure Meinungen per E-Mail an kontakt@fesselblog.de
      Wir freuen uns auf eure Nachrichten!

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