Im Zeitalter von Internet, Smartphones, Dating-Apps, Messengern und sozialen Netzwerken ist es verlockend auch in der Öffentlichkeit oder gar in der Arbeit schnell nach den aktuellsten Nachrichten zu sehen. Doch nicht jeder Inhalt ist auch für unerwünschte Blicke sicher. Darf man „Schweinskram“ in der Öffentlichkeit eigentlich ungestraft anschauen?
Zunächst möchten wir euch die Abkürzung aus dem Beitragstitel „NSFW“ erklären. Dieser bedeutet „not safe for work“, also nicht sicher für die Arbeit. Immer mehr Internetportale, welche unter anderem nicht jugendfreie Inhalte beinhalten, bieten ihren Nutzern an die Inhalte zu filtern. Einmal ungefiltert und einmal unter Ausschluss nicht jugendfreien Materials. Vorreiter waren hier bekannte Internet-Suchmaschinen, welche „SafeSearch“ angeboten haben, um bei den Suchergebnissen bewusst nur jugendfreie Inhalte anzuzeigen. Alles im Sinne des Jugendschutzes. Man muss aber dazu sagen, dass diese Filter bei Suchmaschinen und sozialen Netzwerken meist nach US-amerikanischen Recht eingestuft werden. Diese können abweichend zu Kriterien im deutschsprachigen Raum sein. Warum sollte man beim bewussten Konsumieren von Medien eine Einschränkung bevorzugen?
Ort des Konsums
Es kommt immer darauf an, an welchem Ort man diese Inhalte anschaut. Sitzt man allein Zuhause oder ist man in der Öffentlichkeit? Wenn man beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, dann kann es passieren, dass ein Sitznachbar direkten Einblick auf das Display eines Smartphones hat, welches man mit sich führt. Nicht jeder Sitznachbar muss unbedingt alles sehen. Das beginnt beim Lesen und Verfassen privater Nachrichten und endet bei Pornos. Gerade pornografische Inhalte sind in der Öffentlichkeit heikel, denn das Konsumieren solcher Inhalte könnte schon als Erregung öffentlichen Ärgernisses gezählt werden. Zudem muss man aufpassen, dass keine minderjährigen Personen hier Zugang erhalten.
Umfrage
In Vorbereitung auf diesen Beitrag haben wir eine Kurzumfrage gestartet. Diese (nicht repräsentative) Umfrage wurde auf unserer Website und auch den sozialen Netzwerken geteilt. Teilgenommen haben 46 Personen. Hier möchten wir euch das Ergebnis präsentieren:
Frage 1: Besitzen Sie ein (privates) Smartphone?
- Ja: 45 (98 %)
- Nein: 0
- Nein, nur ein geschäftliches Smartphone: 1 (2 %)
Frage 2: Betrachten Sie auf diesem Smartphone nicht jugendfreie Medien (Bilder, Videos, Texte)?
- Ja: 41 (89 %)
- Nein: 5 (11 %)
Anmerkung: Die nächsten Fragen waren nur für Personen zugänglich, die Frage 2 mit „Ja“ beantwortet haben (41 Personen).
Frage 3: Auf welchem Weg erhalten und betrachten Sie diese nicht jugendfreie Medien? (Mehrfachantworten möglich)
- Dating-Plattformen: 21 (19 %)
- Soziale Netzwerke: 32 (29 %)
- Messenger: 26 (24 %)
- E-Mail: 7 (6 %)
- Sonstige Websites: 24 (22%)
Frage 4: Haben Sie (mindestens) einmal nicht jugendfreie Inhalte per Messenger erhalten?
- Ja: 34 (83 %)
- Nein: 7 (17%)
Frage 5: Haben Sie (mindestens) einmal nicht jugendfreie Inhalte per Messenger versendet?
- Ja: 30 (73 %)
- Nein: 11 (27 %)
Frage 6: Haben Sie schon (mindestens) einmal während der Arbeitszeit nicht jugendfreie Medien betrachtet?
- Ja: 29 (71 %)
- Nein: 12 (29 %)
Anmerkung: Frage 7 war nur für Personen zugänglich, die Frage 6 mit „Ja“ beantwortet haben (29 Personen). Ab Frage 8 geht es wieder mit 41 Personen weiter.
Frage 7: Auf welchem Weg haben Sie (mindestens) einmal während der Arbeitszeit nicht jugendfreie Medien betrachtet? (Mehrfachantworten möglich)
- Privates Smartphone: 28 (78 %)
- Geschäftliches Smartphone: 1 (3 %)
- Geschäftsrechner (PC, Notebook, Terminalserver, etc.): 6 (17 %)
- Printmedien (Zeitung, Magazin, etc.): 1 (3 %)
Frage 8: Könnten Sie sich in Zukunft vorstellen während der Arbeitszeit nicht jugendfreie Medien zu betrachten?
- Ja: 24 (59 %)
- Nein: 17 (41 %)
Frage 9: Nutzen Sie in der Öffentlichkeit einen „NSFW“-Filter auf dem Smartphone?
- Ja 1 (2 %)
- Nein 31 (76 %)
- Manchmal 1 (2 %)
- Ich weiß nicht, was das ist 8 (20 %)
Frage 10: Betrachten Sie in der Öffentlichkeit (öffentliche Verkehrsmittel, Fußgängerzone, Restaurant, Theater, etc.) nicht jugendfreie Medien?
- Ja: 20 (49 %)
- Nein 11 (27 %)
- Manchmal/selten 10 (24 %)
Teilnehmer
Die Teilnehmer der Umfrage sind im Alter zwischen 24 und 64 Jahren (das Durchschnittsalter beträgt ca. 47 Jahre). Es haben vorrangig Personen männlichen Geschlechts teilgenommen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern herzlich bedanken!
Technische Möglichkeiten
Es gibt immer mehr technische Möglichkeiten einen NSFW-Filter auf seinem Endgerät zu nutzen. Die einfachste Variante ist, wenn ein Website- oder App-Betreiber diesen Filter bei sich direkt einbaut. Bei einigen Portalen kann es sogar vorkommen, dass NSFW-Inhalte erst mit einem kostenpflichtigen Benutzerkonto sichtbar werden. Selbst wenn man auf einem Portal, auf dem man aktiv unterwegs ist, diesen bereitgestellten Filter nutzt, so schützt es nicht, dass man auf anderen Wegen mit nicht jugendfreien Inhalten konfrontiert wird. Um sich davor zu schützen, kommt häufig Drittanbietersoftware auf dem Endgerät zum Einsatz. Dies kann bei Tablets oder Smartphone zum Beispiel eine Browsererweiterung sein, welche man manuell installieren und konfigurieren muss. Aber macht man sich als Erwachsener wirklich diesen Aufwand?
Ob das Versenden dieser Inhalte immer legal ist, sei erst einmal außen vor gelassen. Dennoch möchten wir euch an dieser Stelle nochmal auf den sogenannten „Dick-Pic-Paragrafen“ in Österreich aufmerksam machen.
Privates Smartphone in der Arbeit
Immer mehr Arbeiter und Angestellte nutzen während der Arbeitszeit ihr privates Smartphone. Manche lesen und schreiben „nur schnell“ eine Nachricht, andere surfen in sozialen Netzwerken und wieder andere schauen sich Pornos an. Hand aufs Herz: Wer von euch nimmt beim Toilettengang sein Smartphone mit und nutzt es, während er (oder sie) auf der Schüssel sitzt? Schuldig im Sinne der Anklage!
Je nach Freundeskreis und/oder Gesprächspartner ist das Betrachten und Verbreiten von nicht-jugendfreien Medien gängige Praxis. Dabei gibt es Betrachter, die diese Medien als Vorlage zur Selbstbefriedigung nutzen, andere hingegen sind eher Jäger und Sammler. Gerade BDSM-Bilder können für Liebhaber der fesselnden Art eine Inspiration für etwaige Abenteuer sein. Aber muss diese Recherche unbedingt während der Arbeitszeit sein? Sollte man hier nicht lieber einen NSFW-Filter aktivieren und unzüchtige Inhalte dann eher im sicheren Umfeld außerhalb der Arbeitszeit betrachten?
Schreibt uns gern eure Meinung zu diesem Thema. Habt ihr schon mal während der Arbeit „unanständige“ Inhalte betrachtet. Vielleicht hast du sogar bei der Umfrage mitgewirkt und möchtest deine Antworten noch etwas ergänzen. Wir freuen uns auf eure Einsendungen.

Hier mal eine ernstgemeinte Warnung von einem professionellem IT-Hansel, der ich bin. Das die Nutzung von NSFW-Angeboten am Arbeitsplatz selbst auf dem privaten Mobiltelefon arbeitsrechtlich extrem heikel ist, wird vermutlich niemand bezweifeln. Da kann mindestens eine Abmahnung drohen, wenn man erwischt wird.
Aber kann man erwischt werden, wenn das eigene Smartphone genutzt wird? Wer über das Mobilfunknetz surft, wird kaum etwas befürchten müssen, sollte etwa der Toilettengang mit etwas Pronokonsum aufgehübscht werden.
Problematisch wird es bei der Nutzung des Firmen-WLANs. Hier laufen alle Verbindungen über die IT-Infrastruktur des Unternehmens. Wer jetzt meint, ach, alles kein Problem, die Verbindung ist ja verschlüsselt (HTTPS), da kann ja niemand mitlesen, der irrt.
Die meisten Firmen setzen UTM-Appliances vulgo Firewalls ein. Diese Systeme sollen Bedrohungen ins aber auch aus dem internen Netz einhegen. Viele dieser UTMs klinken sich in die verschlüsselte Kommunikation ein und lesen mit. Das nennt sich dann Deep-Packet-Inspection. Früher plopte da noch eine dieser Zertifikatswarnungen auf. Heute sind die Systeme so gut, dass dies nicht mehr der Fall ist.
Ich möchte hier nicht zu technisch werden und habe auch einige Details vereinfacht dargestellt. Nerds mögen es mir verzeichen. Die Quintessenz ist wichtig: Arbeitgeber können möglicher Weise mitlesen, welche Webseiten ein Arbeitnehmer besucht. Ob das
arbeitsrechtlich Okay ist, steht auf einem anderen Blatt. Erfahrungsgemäß wird es auch heimlich gemacht.
Also, seid vorsichtig, wenn ihr über Firmennetze surft.
Nachdem ich ebenfalls in der IT arbeite, kann ich deine Warnung an dieser Stelle bestätigen.
Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis!