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Elektronische Fußfessel – GPS-Überwachung von Personen

Wo ist mein Sklave? In den meisten Fällen weiß eine Mistress oder ein Master sehr genau, wo sich der Sklave befindet. Im Optimalfall kniend vor dem dominanten Partner. Doch wenn sich der Sklave außer Haus befindet, wo befindet er sich denn genau? Wäre es nicht praktisch ihn per GPS zu orten? Eine elektronische Fußfessel kann dabei hilfreich sein.

Wie smart wäre es jederzeit die Möglichkeit zu haben, den genauen physischen Standort des Sklaven zu erfahren? So weiß man genau, ob sich dieser in der Arbeit oder beim Einkaufen oder in den eigenen vier Wänden befindet. Doch welchen Mehrwert hat man, wenn man den Standort kennt? In einer BDSM-Beziehung muss man nicht immer die Hintergründe erfragen, es reicht wenn es der Wunsch des dominanten Partners ist.

Es gibt mehrere Beweggründe, warum man einem Sklaven eine elektronische Fußfessel anlegen sollte. Auf der einen Seite ist es ein optisches Erkennungsmerkmal. Gerade im Sommer, wenn man etwas leichter bekleidet ist (kurze Hosen), fällt die elektronische Fußfessel optisch auf. Es kann also durchaus erniedrigend sein, wenn man damit in der Öffentlichkeit gesehen wird. Auf der anderen Seite ist die Standortüberwachung durch eine dominante Person der wichtigere Grund. Sollte der Dominante seinem Sklaven Hausarrest verordnet haben, so wird dies über die elektrische Fußfessel überwacht und es könnte einen Alarm geben, wenn der Sklave den Standort verlässt.

Technik

Begeben wir uns in den technischen Bereich. Es gibt mehrere technische Möglichkeiten eine Person per GPS zu orten. Eine einfache und meist kostengünstige Variante ist die Kontrolle via Smartphone. Dazu wird auf dem Smartphone der devoten Person eine App installiert, welche der dominanten Person den Standort des Smartphones übermittelt. Und damit kommen wir auch zu der Einschränkung, denn es ist lediglich der Standort des Smartphones und nicht der Standort Person. Sollte die devote Person also „keine Lust“ auf die GPS-Überwachung haben, dann könnte sie das Smartphone einfach zuhause liegen lassen oder gar die App deinstallieren.

Wenn man weiter auf dem Markt schaut, so findet man Geräte zur GPS-Überwachung von an Demenz erkrankten Personen. Der Grundgedanke ist der zu überwachenden Person ein Armband anzulegen (meist mit Klettverschluss), damit man über dieses Armband die Person orten kann. Es kann gerade bei dementen Personen passieren, dass sich diese verlaufen und den Weg nach Hause nicht mehr finden. Über dieses Armband kann man den Standort feststellen. Meist gibt es auch einen „Notfallknopf“, sodass die überwachte Person damit digital um Hilfe rufen kann. Da diese meist nicht abschließbar sind, sind sie im Bereich BDSM eher ungeeignet. Denn diese GPS-Überwachung sollte vor Manipulation geschützt werden.

Kommen wir zu den elektronischen Fußfesseln, die man aus dem Strafvollzug und aus dem Fernsehen kennt. Diese Fußfessel wird an die zu überwachende Person angebracht und verschlossen. Ein Sklave könnte diese ungefragt/unerlaubt nur ablegen, indem sie zerstört wird. Doch auch hier würde ein Alarm ausgelöst werden. Wir wollen uns also die elektronische Fußfessel etwas genauer anschauen.

Beschaffung, Kosten und Folgekosten

Die Kosten für die Anschaffung können stark variieren. Von 100 bis 600 Euro ist viel möglich. Doch worin liegen die Unterschiede? Akkulaufzeit, Netzwerkverbindung, Schließmechanismen… viele Fußfesseln erwecken den Eindruck, als ob sie Billigware aus China sind. Und gerade bei den günstigen Modellen kann es passieren, dass sie in Deutschland nicht funktionsfähig sind. Woran liegt das? Elektronische Fußfesseln benötigen wie ein Mobiltelefon eine SIM-Karte. Über diese SIM-Karte verbinden sie sich mit einem Mobilfunknetz und können somit ihren genauen GPS-Standort übermitteln. Ohne die SIM-Karte würde die Übermittlung der Daten nicht funktionieren.

Aber Achtung: „günstige“ elektronische Fußfesseln senden nur im 3G Netz und dieses wird bzw. wurde bereits in Deutschland abgeschalten. Sollte die elektronische Fußfessel kein LTE/4G oder gar 5G unterstützen, wird die Datenübermittlung nicht möglich sein. Wenn wir diese technische Hürde überwunden haben, benötigt man auf der Gegenseite noch die Möglichkeit den GPS-Standort abzufragen. Dies geschieht meist über ein Webportal oder über eine Smartphone-App. Hier kann es sein, dass die Hersteller von elektronischen Fußfesseln für die Bereitstellung dieses Dienstes eine monatliche Gebühr verlangen. Unterm Strich ein „Hobby“, welches durchaus ins Geld gehen kann. Fassen wir nochmal zusammen!

Für eine voll funktionsfähige und eine verfolgbare („trackbare“) elektronische Fußfessel benötigt man:

  • Elektronische Fußfessel mit LTE/4G oder 5G (Einmalkosten)
  • SIM-Karte mit Tarif für Datenverbindung (einmalige Anschaffungskosten und monatliche Kosten wegen Vertrag oder Prepaid)
  • Webportal oder Smartphone-App des Herstellers, um GPS-Standort abzufragen (meist monatliche Kosten)
  • Ladegerät
  • Regelmäßiges Aufladen (Akkulaufzeit kann je nach Hersteller und Modell unterschiedlich sein)

Einrichtung und Inbetriebnahme

Wenn man eine elektronische Fußfessel erworben hat, muss diese in Betrieb genommen werden. Eine SIM-Karte muss eingebaut und aktiviert werden und die Fußfessel muss entsprechend auf dem jeweiligen Überwachungsportal registriert werden. Wenn die Fußfessel dann entsprechend mit dem persönlichen Account der dominanten Person gekoppelt ist, kann die Fußfessel angelegt werden. Meist muss die Länge des Bandes an den jeweiligen Beinumfang angepasst werden. Danach wird die Fußfessel angelegt und kann im Anschluss nur noch mit einem Schüssel bzw. Spezialwerkzeug geöffnet werden. Manche Fußfesseln haben auch eine Art Schutzkappe, welche beim Ablegen zerstört werden muss. Quasi ein Einwegartikel. Da die Hersteller aber davon ausgehen, dass eine Fußfessel über einen längeren Zeitraum getragen wird und nicht nach kurzer Zeit wieder abgelegt wird, ist dies ein durchaus legitimes Vorgehen.

Im Bereich BDSM gibt es einen gewissen Überhang an devoten Personen. So kann es sein, dass ein Dominanter mehrere devote Personen unter seiner Kontrolle und Führung hat. Gerade hier könnte die GPS-Überwachung interessant sein. So sieht man auf einen Blick, wo sich die jeweiligen überwachten Personen befinden. Von daher ist es in der Technik meist keine 1:1 Beziehung, sondern man kann in dem jeweiligen Überwachungsportal mehrere elektronische Fußfesseln (1:n) registrieren und überwachen.

Einschränkungen

Ist eine elektronische Fußfessel wirklich für jede Person geeignet? Theoretisch schon, wobei manche Dinge dadurch eingeschränkt werden. So sind die Fußfesseln meist vor Spritzwasser geschützt, sodass das Duschen kein Problem darstellt. Ein Vollbad oder der Gang in ein Schwimmbad oder Sauna sollte vermieden werden. Zudem kann es je nach Beruf sein, dass die Fußfessel beim Tragen der Arbeitsschutzkleidung stört. So kann das Tragen von Gummistiefeln oder anderen knöchelhohen Sicherheitsstiefeln eingeschränkt oder gar unmöglich sein. Nehmen wir an, dass die zu überwachende Person bei der Feuerwehr aktiv ist, so kann die abgeschlossene elektronische Fußfessel ein Grund sein, warum Feuerwehrstiefel nicht angezogen werden können. Das könnten wir nicht verantworten und daher muss sehr genau abgewägt werden, welcher Person eine solche Fußfessel problemlos angelegt werden kann. Die Ausübung des Berufs sollte dadurch nicht eingeschränkt werden. Zudem muss die zu überwachende Person den Akku der elektronischen Fußfessel aufladen. Sollte der Akku nicht aufgeladen werden, ist die GPS-Überwachung nicht möglich. Es empfiehlt sich die elektronische Fußfessel über Nacht aufzuladen, wenn die überwachte Person erwartungsgemäß im Bett (oder Käfig) liegt.

Datenschutz

Darf eine dominante Person datenschutzrechlich überhaupt wissen, wo sich die devote Person aufhält? Schwieriges Thema. Stellt euch vor, die zu überwachende Person ist von Beruf Notarzt. So konnte eine außenstehende Person bei jedem Notarzteinsatz per GPS-Überwachung nachvollziehen, wo sich der Notarzt gerade befindet und somit welcher Patient gerade behandelt wird. Zudem verfügen manche elektronische Fußfesseln über die Funktion des „Mithörens“. So ist ein kleines Mikrofon eingebaut und man könnte die Gespräche vor Ort mithören oder gar mitschneiden. Bei unserem Beispiel des Notarztes wäre dies ein grober Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht. Ähnlich verhält es sich in anderen Berufen. So fallen externe Kundentermine unter die vertragliche Verschwiegenheitspflicht. Im Extremfall könnte ein Arbeitgeber seinem Angestellten kündigen, weil die GPS-Überwachung und damit der Datenzugriff eines betriebsfremden Dritten ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag wäre. Ob diese Kündigung vor Gericht Bestand hätte, können wir nicht einschätzen.

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Fazit

Man sollte für sich selbst abschätzen, welchen Einsatzzweck die elektronische Fußfessel haben soll. Soll es eine optische Abschreckung sein und so der devoten Person den Eindruck vermitteln, dass sie überwacht wird. Oder möchte man den vollen Funktionsumfang nutzen und die zu überwachende Person tatsächlich per GPS jederzeit orten können? Es benötigt auch einen gewissen Regelrahmen, zu welcher Zeit der Sklave an welchem Standort verweilen darf (Zuhause, Arbeitsstelle, Supermarkt, etc.). Meist lassen sich diese Standorte als „sichere Standorte“ im jeweiligen Überwachungsportal (Website/App) definieren, sodass es nur einen Alarm gibt, wenn diese Standorte zu einer unüblichen Zeit verlassen werden.

Eure Meinung

Was haltet ihr von der Idee, eine Person per GPS zu überwachen? Überflüssiges Spielzeug oder erforderliche Überwachung von devoten Personen? Im Homeoffice mag es sinnbefreit erscheinen, doch was ist, wenn die Person von euch Hausarrest bekommt und unerlaubt die Wohnung verlässt? Da wäre eine elektronische Fußfessel doch praktisch. Würdet ihr eurem Sklaven eine solche GPS-Überwachung auferlegen bzw. anlegen? Oder ist das unter Umständen aus z.B. beruflichen Gründen nicht möglich? Wie sieht es mit den Kosten aus? Würdet ihr das Geld investieren oder wäre euch diese „Spielerei“ die Kosten nicht wert? Wir sind gespannt auf eure Meinung. Schreibt uns gern einen Kommentar oder E-Mail.

Ergänzung

Da wir vorab von mehreren Lesern gefragt wurden: Laut einem Bericht des WDR (Stand 13.11.2020) gibt es in Deutschland 120 Personen, die gerichtlich dazu verurteilt wurden eine elektronische Fußfessel zu tragen. Ehrlich gesagt sind wir vor unserer Recherche davon ausgegangen, dass es deutlich mehr sind.

Derzeit tragen rund 120 Menschen hierzulande elektronische Fußfesseln – die meisten in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Kontrolliert werden sie zentral durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die in einem Hochsicherheitsgefängnis im hessischen Weiterstadt angesiedelt ist. Mehr als ein Dutzend Mitarbeiter sind hier dafür zuständig zu überprüfen, ob sich die Fußfessel-Träger an die Auflagen halten, ob sie einem strukturiertem Tagesablauf nachgehen und ob der Akku des knapp 150 Gramm schweren Geräts geladen werden muss.

Quelle: tagesschau.de

Veröffentlicht von

Dennis

Mentor und Berater im Bereich Fetisch und BDSM. Du möchtest dich über Fetisch und BDSM unterhalten? Kommt gern auf mich zu. Egal ob Einsteiger oder Profi, ich unterstütze dich gern!

6 Gedanken zu „Elektronische Fußfessel – GPS-Überwachung von Personen“

  1. Hallo Dennis, in seltenen Fällen (Arztbesuch zum Beispiel) darf ich ja das Haus alleine verlassen. Herrin überwacht mich dann am Handy mit der Standard Kinder Sicherungsapp Familylink. Da sieht Sie immer, wo sich mein Handy gerade aufhält. Da ich binnen 5 Minuten auf whatsapp reagieren muss, komme ich also Ihrer Kontrolle nicht aus.
    Dennoch findet Herrin den Gedanken an eine Fußfessel (oder ein Implantat) erstaunlicherweise wohl doch recht interessant. Selbst für die seltenen Fälle, in denen ich mal alleine ohne Sie raus darf. Mal sehen was Ihr dazu in der Zukunft noch so einfällt.

    1. Der Gedanke daran reizt viele Personen. Doch die Umsetzung ist dann doch nicht immer so einfach. Anschaffung, Folgekosten, Herstellersupport… Wenn man sich für eine solche Lösung entscheidet, dann sollte sie auch fehlerfrei funktionieren. Je nach Hersteller kann es da eine Herausforderung sein.

  2. Persönlich sage ich NEIN zur elektronischen Fußfesseln. Ein impulsgesteuertes Puppy, kennt es ja nicht besser, von daher GPS-Tracker am Halsband zu dessen eigener Sicherheit evtl. sinnig, aber sonst nicht! Ich erwarte von Subs, dass sie wissen wo sie hingehören – oder eben nicht. Dann – finde Dir einen anderen Top, bei mir bist Du falsch! Das ist der erste Grund. Wenn Sub also noch nicht so weit ist und der Top die totale und nicht zu vergessen einvernehmliche Unterwerfung fordert, dann passt es nicht und es war schön so lang es lief.
    Anders sieht es bei mir aus – ich will das gar nicht so extrem. Während einer Session ja, außerhalb nein. Schließlich muss Subbie ja die Freiheit dazwischen immer mal wieder ertragen müssen, nur dann kann Subbie richtig einschätzen, wie fürsorglich und liebevoll sein/ihr Top ihn/sie umsorgt! Sonst wird das ja selbstverständlich und Alltag – geht gar nicht! Fesseln werden besonders restriktiv durch das Ablegen. Denn nur wer zwischendurch mal frei war und sich dem Leben stellen musste, der empfindet Fesselungen entsprechend.

    1. Wenn man BDSM auf eine Session beschränkt, dann ist es in der Tat etwas Besonderes. Wenn man BDSM 24/7/365 erlebt, dann könnte man auf eine gewisse Art abstumpfen. Aber verliert BDSM deshalb an Faszination? Möglicherweise…
      Ist für einen Sub, für den BDSM alltäglich ist, eine Session nicht mehr besonders?
      Eine elektronische Fußfessel ist „einfach da“ und erinnert den Sub, das er ein Sub ist. Wenn man einen Sub zu sehr an die Freiheit gewöhnt, dann könnte es eine Herausforderung sein, ihn an seinen Platz zu erinnern.

  3. Wie viel Kopfkino darf es denn sein?

    Wenn dieser Beitrag nicht perfekt beweißt, dass unsere Leidenschaft sich doch primär im Kopf abspielt und welche Breit und Tiefe das Thema bietet. Während Schläge mit dem Lederriemen auf den blanken Allerwertesten sehr konkret und physisch sind, spielt so eine elektronische Fussfessel am ganz anderem Ende des Spektrums. Einerseits spürst du sie an deinem Bein. Nicht ständig, aber wenn du zur Ruhe kommst. Die Fussfessel tut nichts. Sie behindert nicht bei der Bewegung, sie schränkt den Alltag nicht ein und verursacht auch keine Schmerzen.

    Sie ist nicht invasiv, sondern eine permanente Erinnerung, dass da jemand ist, der einen im Fokus hat. Ständig. 24h Stunden lang.

    Es ist das Spiel mit dem „Was, wenn?“. Was, wenn ich eine Grenze überschreite? Was, wenn ich die Regeln, die mit der Fessel einher kamen, überschreite? Wie genau sind diese Regeln definiert? Vielleicht sind sie sogar ganz bewusst eher vage definiert.

    Ich glaube, hier liegt der Kick! Sich regelkonform zu verhalten ist natürlich langweilig. Spannend wird es doch erst, wenn wir als Überwachte(r) die uns gesteckten Grenzen beginnen auszutesten, auszuloten oder vielleicht ganz gewollt zu überschreiten?

    Als Überwachte(r) haben wir keine Chance zu wissen, ob wir die Regeln verletzt haben. Diese Unsicherheit ist genau Das, was uns erregt. Wir beginnen und als die Dinge auszumalen, mit denen uns unser Top vielleicht maßregeln wird… oder vielleicht auch nicht.

    Das ist Kopfkino in Reinkultur.

    Okay, wer legt mir so ein Teil an?

    1. Wer weiß… vielleicht meldet sich ja jemand, der dich überwachen möchte und dir einen solche Fußfessel anlegt. Wir haben auch Rückmeldungen von Lesern erhalten, die diese Art von BDSM als „langweilig“ empfingen. „Da passiert ja nix, da spür ich nix von BDSM!“
      Was ist, wenn das Kopfkino keine Früchte trägt?

      Eine Spielidee umfasst eine weitere technische Spielerei. Wie wäre es mit einem zusätzlichen MDM (Mobile-Device-Management) auf dem Smartphone. Wenn man nicht zu einem vereinbarten Zeitpunkt Zuhause ist oder sich an einem Ort befindet, an dem man sich laut Regelwerk nicht befinden darf, dann werden die Funktionen des Smartphones durch das MDM aus der Ferne eingeschränkt.
      Gerade füs „Süchtige“ im Bereich der sozialen Medien ist es Folter, wenn diverse Apps nicht mehr funktionieren. Die überwachte Person ist nicht Zuhause? Also gleich mal Instagram, Facebook, WhatsApp und Co. deaktivieren. Die Telefon-Funktion bleibt aus Gründen der Sicherheit (Notruf) erhalten. Und sobald die Person wie vereinbart Zuhause ist, funktionieren die Apps auch wieder.
      Diesen Gedanken könnte man sogar in einem weiteren Bericht mal etwas genauer beleuchten, aber das nur als Grundgedanke hier.

      Aus unserer Sicht ist es unumgänglich, dass mit der Überwachung aus der Ferne per elektronischer Fußfessel ein Regelwerk und entsprechende Sanktionen vereinbart werden müssen.

      Kopfkino? Ja bitte!

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