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Besitz und Eigentum

Den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennen viele Menschen und dennoch kann es nicht schaden das Wissen an dieser Stelle aufzufrischen. Diese Begriffe lassen sich auch im Bereich BDSM hervorragend übertragen und das mit einem weiteren Zauberwort: Herrschaft!

Wenn einer Person etwas (oder jemanden) „gehört“, ist er dann Besitzer oder Eigentümer? Diese Frage ist gar nicht einmal so abwegig und gerade im BDSM kann man hier klare Abgrenzungen machen. Zur Definition:

  • Besitz: Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache
  • Eigentum: Die rechtliche Herrschaft über eine Sache

Im BDSM gibt es meist eine klare Rollenverteilung. Nehmen wir mal an, es findet zwischen zwei Personen eine BDSM-Session statt. In dieser gibt es mindestens einen dominanten und einen devoten Spielpartner. Für die Dauer der Session befindet sich der Devote in der tatsächlichen Herrschaft (bzw. „physischen Gewalt“) des Dominanten. Der Dominante ist somit der gegenwärtige Besitzer des Devoten.

Stellt euch nun vor, die beiden Spielpartner schließen einen Sklavenvertrag, in welchem sie alle Rechte und Pflichten in ihrer BDSM-Beziehung regeln. Der Devote, in diesem Fall der Sklave“ wird durch den Vertrag zum Eigentum des Dominanten. Der Dominante ist somit der Eigentümer.

Gerade im Bereich BDSM genießen einige Sklaven, dass sie als Dienstleister oder gar nur als „Objekt“ behandelt werden. Ein „Ding“ ohne Rechte. Naja ganze ohne Rechte ist ein Sklave ja nicht, denn er hat das Recht seinem Eigentümer (oder temporären Besitzer) zu dienen. Eigentümer und Besitzer können mehrere Personen sein oder auch nur eine Person.

Man kann somit das Eigentum über einen Sklaven auch an einen anderen dominanten Menschen übertragen. Diese Eigentumsübertragung kann z.B. durch den Verkauf des Sklaven als „Rechtsgeschäft“ vertraglich geregelt werden. Durch den Verkauf überträgt sich das Eigentum vom ehemaligen Eigentümer auf den neuen.

Wir haben das Wort „Rechtsgeschäft“ bewusst in Anführungszeichen geschrieben, denn wirklich rechtliche Bindungen haben diese Art von Geschäfte in Deutschland nicht. Im Gegenteil: Der Menschenhandel (§ 232 StGB) ist nicht legal und wird strafrechtlich verfolgt.

Auf der anderen Seite kann ein Sklave, der Eigentum einer dominanten Person ist, temporär in die Herrschaft eines anderen Dominanten kommen und wird für die Dauer der jeweiligen Überlassung sein Besitzer. Der Sklave kann vermietet werden oder einfach nur aus Gefälligkeit in die physische Gewalt eines anderen Dominanten gebracht werden.

Viele Sklaven sehnen sich nach einem Sklavenvertrag. Doch den wenigsten ist vorab bewusst, was es denn heißt tatsächlich das Eigentum eines dominanten Partners zu sein.

Exkurs: Vor einigen Jahren hat ein guter Freund sich ein Buch gekauft über Hunde. Zum damaligen Zeitpunkt hatte er keinen Hund, aber durch diese Literatur hat er sich vom Kopf her darauf vorbereitet, was es denn bedeutet ein Hundebesitzer zu sein. Wir haben hier jetzt bewusst von Hundebesitzer gesprochen und nicht von Hundeeigentümer, da es im Sprachgebrauch einfach üblich ist.

Zurück zum Thema: Du willst ein Sklave sein? Wie bereitest du dich darauf vor das Eigentum eines dominanten Partners zu sein? Du bist ein Master? Wie bereitest du (Verzeihung) bereiten Sie sich darauf vor der Eigentümer eines Sklaven zu werden?

Das Zauberwort heißt Verantwortung: Man übernimmt für seinen Partner die Verantwortung. Eigentlich eine ganz alltägliche Sache, auch bei Beziehungen und Partnerschaften außerhalb von BDSM. Vorrangig sollte natürlich jeder selbst für sich die eigene Verantwortung übernehmen. Doch mit einem Sklavenvertrag kann sich die Verantwortung etwas verlagern, was für keinen Sklaven der Welt einen Freifahrtschein bedeutet, denn außerhalb der BDSM-Welt gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie immer. Niemand kann sich dieser Verantwortung entziehen.

Und schon kommen wir zum nächsten Begriff: „Entmündigung“! Der Entmündigte wird auch „Mündel“ genannt. Doch um so etwas zu erreichen benötigt man einen Gerichtsbeschluss. Ein entsprechender Vormund übernimmt dann die Vormundschaft und somit auch die Verantwortung. Gründe für eine Entmündigung können z.B. Geisteskrankheiten sein. Und nein, die Vorliebe für BDSM ist zwar immer noch als unter „Störungen der Sexualpräferenz“ gelistet, aber das ist noch lange kein Grund für eine gerichtlich angeordnete Entmündigung. Bleibt nur die „Fantasie“ innerhalb der BDSM-Welt.

Wie sieht es bei euch aus? Sehnt ihr euch (als Devoter) Besitz und/oder Eigentum eines dominanten Partners zu werden? Wie weit würdet ihr selbst gehen? Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen!

Veröffentlicht von

Dennis

Mentor und Berater im Bereich Fetisch und BDSM. Du möchtest dich über Fetisch und BDSM unterhalten? Kommt gern auf mich zu. Egal ob Einsteiger oder Profi, ich unterstütze dich gern!

2 Gedanken zu „Besitz und Eigentum“

  1. Vom Besitzer einer Sache vermutet man, dass er auch deren Eigentümer ist. Nun, seit mehreren Jahren bin ich im Besitz und Eigentum meiner Eheherrin. Sie bestimmt alles über mich.

    1. Grüß dich „beat“,
      da kannst du dich glücklich schätzen. Es gibt bestimmt viele devote BDSM-Freunde, die dich darum beneiden. Es war bestimmt ein weiter Weg um da anzukommen, wo ihr beiden jetzt seid. Klasse! Weiter so!

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